Statuten

Statuten des Bibliothekvereins Ettingen

I. Name und Zweck

Unter dem Namen „Bibliotheksverein Ettingen“ besteht ein im Jahr 1975 gegründeter Verein im Sinn von Art. 60ff ZGB mit Sitz in 4107 Ettingen. Er führt die Gemeinde-und Schulbibliothek.

II. Mitgliedschaft

Alle Interessierten können Mitglied des Vereins  werden. Die Mitgliedschaft erfolgt durch die Bezahlung des Jahresbeitrages. Bei Nichtbezahlen erlischt die Mitgliedschaft automatisch.

Wer seinen Pflichten als Mitglied oder als Benutzer der Bibliothek nicht nachkommt, kann vom Vorstand ausgeschlossen werden.

III. Organisation

a) Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird vom Vorstand oder auf Verlangen von 10% der Mitglieder unter Angabe der Traktanden, mindestens drei Wochen vor dem Termin, einberufen. Jährlich muss mindestens eine Versammlung stattfinden und zwar bis spätestens Ende März.

Die Generalversammlung wählt mindestens drei Vorstandsmitglieder, zwei Rechnungsrevisoren/innen und einen Suppleanten/in für drei Jahre; Wiederwahl ist möglich. Sie genehmigt den Jahresbericht, die Jahresrechnung und setzt den Mitgliederbeitrag fest. Sie beschliesst über alle weiteren Geschäfte, die ihr vom Vorstand oder aus dem Kreis der Mitglieder vorgelegt werden.

Anträge von Mitgliedern an die Generalversammlung sind dem Vorstand mindestens zehn Tage vor dem Termin der Versammlung schriftlich einzureichen.

b) Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Vereinsmitgliedern sowie je einem Vertreter des Gemeinderats und der Lehrerschaft. Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse durch die Mehrheit der Anwesenden. Der/die Präsidentin hat den Stichentscheid. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und regelt die Vertretung nach aussen. Er erlässt eine Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek.

c) Revisoren

Die Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung und den Vermögensstand des Vereins. Sie verfassen einen schriftlichen Bericht zu Handen der Generalversammlung. Ihre Amtsdauer entspricht derjenigen des Vorstands.

IV. Finanzen

a) Finanzielle Mittel

Die finanziellen Mittel des Vereins setzen sich wie folgt zusammen:

–          Jahresbeiträge der Mitglieder
–          Gemeindebeitrag gemäss Leistungsvereinbarung
–          Beiträge von kirchlichen Institutionen

Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

b) Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.

V. Schlussbestimmungen

a) Statutenänderungen

Zur Änderung der Statuten bedarf es zwei Drittel der Stimmen der an der Generalversammlung anwesenden Mitglieder.

Anträge zu Statutenänderunge sind in der Einladung aufzuführen.

b) Vereins-Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln, der an der Generalversammlung anwesenden Mitgliedern, beschlossen werden.

c) Vermögensverwendung

Bei einer Vereins-Auflösung muss das Vermögen dem Zweck der Führung einer Bibliothek in Ettingen erhalten bleiben. Allenfalls ist es der Einwohnergemeinde Ettingen bis zur Gründung einer entsprechenden neuen Institution in Verwahrung zu geben.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Diese Statuten wurden von der Generalversammlung vom 27. März 2003 angenommen. Sie ersetzen alle früheren Versionen und treten sofort in Kraft.

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